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Verkaufs- und Lieferbedingungen
Alle Verkäufe erfolgen, soweit nicht im Einzelnen andere
schriftliche Vereinbarungen getroffen worden sind, nur unter folgenden
Bedingungen:
1. Angebote und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Abschlüsse und
Vereinbarungen sowie durch unsere Vertreter vermittelte Geschäfte
werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich.
An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 30 Kalendertage ab
dem Datum des Angebotes gebunden. Mündliche Vereinbarungen haben
keine Gültigkeit, wenn sie nicht schriftlich von uns bestätigt
sind. Die Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Beschreibungen, Muster und
Kostenvoranschläge des Unternehmers dürfen ohne dessen Genehmigung
weder weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt noch sonst
wie Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind die Unterlagen
ohne Zurückhaltung von Kopien zurückzugeben. Unsere Verkaufsbedingungen
gelten als vereinbart. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis
auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Lieferzeit und höhere Gewalt
Angaben über Lieferzeiten sind nur annähernd und unverbindlich
anzusehen, es sei denn, eine verbindliche Lieferzeit wurde schriftlich
zugesagt. Schadensansprüche wegen Nichteinhaltung der Lieferzeit
sind ausdrücklich ausgeschlossen. Nach einer Nachfrist vom Besteller
im Falle der Leistungsverzögerung, die mindestens auf zwei Wochen
festgelegt ist und mit dem Eingang der Nachfristsetzung bei uns beginnt,
gelten grundsätzlich die gesetzlichen Bestimmungen. Betriebsstörungen
jeder Art und Lieferungserschwernisse – auch bei unsren Zulieferanten
– entbinden uns von der Verpflichtung zur Einhaltung der Lieferzeit
und berechtigen uns zur angemessenen Verlängerung der Lieferfristen
sowie zur Ausführung von Teillieferungen.
3. Preise und Verpackung
Unsere Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung. Die in
unseren Angeboten genannten Preise gelten pro Stück und sind freibleibend.
Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem
Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung
oder der Bereitstellung gültigen Preise des Unternehmers. Bei Preiserhöhungen
unserer Vorlieferanten, Steigerungen von Lohn- und Transportkosten oder
sonstigen unerwarteten Kostensteigerungen sind wir berechtigt, Verhandlungen
über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen.
4. Versand
Der Versand erfolgt mit der Übergabe der Ware an den Spediteur und
Frachtführer – spätestens jedoch beim Verlassen des Werkes
– auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch bei fob- oder frachtfreier
Lieferung. Wird der Versand auf Veranlassung des Bestellers verzögert
oder nicht ausgeführt, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft
auf ihn über. Auf Wunsch des Bestellers werden Lieferungen in seinem
Namen und auf seine Rechnung versichert. Von uns entrichtete Frachten
sind nur als eine für den Besteller gemacht Frachtvorlage zu betrachten.
Mehrfrachten für Eil- und Expressgut gehen zu Lasten des Bestellers,
auch wenn wir im
Einzelfalle die Transportkosten übernommen haben. Versandweg und
Beförderungsmittel sind, falls vom Besteller keine schriftlichen
Frachtverfügungen gegeben werden, unsere Wahl – unter Ausschluss
jeder Haftung, insbesondere für billigste Verfrachtung – überlassen.
5. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind zahlbar – unabhängig vom Eingang der
Ware und unbeschadet des Rechtes der Mängelrüge – innerhalb
8 Tagen ab Rechnungsdatum innerhalb 14 Tage netto. Längere Zahlungsziele
erfordern besonderer Vereinbarungen. Wir sind berechtigt, trotz anders
lautender Bestimmungen des Bestellers Zahlungen zunächst auf dessen
ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden,
so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann
auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Bei Zielüberschreitung
können – vorbehaltlich sonstiger Rechte – Verzugszinsen
in Höhe der jeweils von den Banken für laufende Kredite berechneten
Zinssätze und Spesen in Rechnung gestellt werden. Die Nichteinhaltung
des Zahlungszieles hat die sofortige Fälligkeit aller Forderungen
zur Folge; ferner sind wir in diesem Falle berechtigt, vor weiteren Lieferungen
Vorauszahlungen zu verlangen, vom Vertrage zurückzutreten und die
unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware auf Kosten des Bestellers zurückzunehmen.
Das gleiche gilt wenn uns nach dem Vertragsabschluss Umstände bekannt
werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers mindern. Eine Aufrechnung
oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche
oder Mängelrügen ist ausgeschlossen.
6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher Verbindlichkeiten aus
der Geschäftsverbindung und insbesondere bis zur Einlösung aller
in Zahlungen gegebenen Wechsel und Schecks bleibt die von uns gelieferte
Ware unser Eigentum und kann im Falle des Zahlungsverzuges von uns, auf
Kosten des Käufers, wieder zurückgenommen werden. Der Käufer
ist bis zu diesem Zeitpunkt nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden
oder zur Sicherung zu übereignen; er darf sie nur im Rahmen seinem
laufenden Geschäftsverkehr weiter verkaufen oder verarbeiten. Der
Käufer ist verpflichtet, uns Zugriffe dritter Personen auf die unter
Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware unverzüglich mitzuteilen. Der
Käufer erwirbt an der von uns gelieferten Ware, im Falle der Vereinbarung
gemäß § 950 BGB kein Eigentum, da ein etwaiges Verarbeiten
durch den Käufer in unserem Auftrag erfolgt. Die verarbeitete Ware
dient zur Sicherung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Sie
gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Veräußert
der Käufer die von uns gelieferte Ware – gleich in welchen
Zustande – so tritt er hiermit schon jetzt bis zur völligen
Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen die ihm aus Veräußerungen
entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an
uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung
den Unterbestellern bekannt zugeben und uns die zur Geltendmachung unserer
Rechte gegen die Unterbesteller erforderlichen Auskünfte zu geben
und Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert der uns gegebenen
Sicherungen unsere Lieferungsforderung insgesamt um mehr als 20 %, so
sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung
verpflichtet.
7. Abnahme und Mengentoleranz
Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung ist die Ware während
der Vertragszeit in möglichst gleichmäßigen Monatsmengen
abzunehmen. Bei nicht rechtzeitigem Abruf sind wir nach fruchtloser Nachfristsetzung
berechtigt, die Einteilung nach eigenem Ermessen selbst vorzunehmen oder
von dem noch unerledigten Teil des Vertrages zurückzutreten oder
Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu erheben. Bei Auslieferungen
sind Mehr- oder Minderlieferungen von 10 % der Bestellmenge zulässig.
8. Mängelrügen und Haftung
Mängelrügen sind innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware
und vor ihrer Verarbeitung oder Benutzug, soweit diese über die Untersuchung
und Erprobung hinausgehen, schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch
bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht festzustellen
sind, müssen unverzüglich nach Möglichkeit der Entdeckung
unter sofortiger Einstellung der Weiterverarbeitung oder Weiterbenutzung,
jedoch spätestens zwölf Monate nach Erhalt der Ware, gemeldet
werden. Für Mängel, die ihre Ursache im fehlerhaften Grundmaterial
haben, das bei der Verarbeitung durch uns als fehlerhaft noch nicht erkannt
werden kann, übernehmen wir keine Haftung. Wir können nach unserer
Wahl Ersatz liefern oder den Mangel beseitigen. Mehrfache Nachbesserungen
– in der Regel zwei – sind innerhalb einer angemessenen Frist
zulässig.
Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden
bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung, die nicht gleichzeitig
auf der Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht durch uns
beruhen, sind sowohl gegen uns selbst als auch gegen unsere Erfüllungs-
bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich
oder groß fahrlässig verursacht wurde. Schadenersatzansprüche
nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (PrdHG)
bleiben ebenso unberührt wie eine Haftung für Schäden an
Leben, Körper oder Gesundheit. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
9. Anwendbares Recht, Erfüllung und Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrage –
auch für Scheck – und Wechselverbindlichkeiten – ist
Ellwangen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist nach unserer Wahl, ohne Rücksicht
auf die Höhe des Streitwertes, auch für Klagen aus Scheck und
Wechsel, das Amtsgericht Aalen oder das Landgericht Stuttgart.
10. Gültigkeit und Bedingungen
Sollten Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
nicht rechtswirksam oder durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit
oder Durchführbarkeit später verlieren, so sollen hiermit die
übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen
Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich
möglich, dem am nächsten kommt, was die Verkäuferin dem
Sinn und Zweck der Geschäftsbedingungen nach gewollt haben würde.
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