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Verkaufs- und Lieferbedingungen
Alle Verkäufe erfolgen, soweit nicht im Einzelnen andere schriftliche Vereinbarungen getroffen worden sind, nur unter folgenden Bedingungen:

1. Angebote und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Abschlüsse und Vereinbarungen sowie durch unsere Vertreter vermittelte Geschäfte werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 30 Kalendertage ab dem Datum des Angebotes gebunden. Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit, wenn sie nicht schriftlich von uns bestätigt sind. Die Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Beschreibungen, Muster und Kostenvoranschläge des Unternehmers dürfen ohne dessen Genehmigung weder weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt noch sonst wie Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind die Unterlagen ohne Zurückhaltung von Kopien zurückzugeben. Unsere Verkaufsbedingungen gelten als vereinbart. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2. Lieferzeit und höhere Gewalt
Angaben über Lieferzeiten sind nur annähernd und unverbindlich anzusehen, es sei denn, eine verbindliche Lieferzeit wurde schriftlich zugesagt. Schadensansprüche wegen Nichteinhaltung der Lieferzeit sind ausdrücklich ausgeschlossen. Nach einer Nachfrist vom Besteller im Falle der Leistungsverzögerung, die mindestens auf zwei Wochen festgelegt ist und mit dem Eingang der Nachfristsetzung bei uns beginnt, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Bestimmungen. Betriebsstörungen jeder Art und Lieferungserschwernisse – auch bei unsren Zulieferanten – entbinden uns von der Verpflichtung zur Einhaltung der Lieferzeit und berechtigen uns zur angemessenen Verlängerung der Lieferfristen sowie zur Ausführung von Teillieferungen.

3. Preise und Verpackung
Unsere Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung. Die in unseren Angeboten genannten Preise gelten pro Stück und sind freibleibend.
Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder der Bereitstellung gültigen Preise des Unternehmers. Bei Preiserhöhungen unserer Vorlieferanten, Steigerungen von Lohn- und Transportkosten oder sonstigen unerwarteten Kostensteigerungen sind wir berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen.

4. Versand
Der Versand erfolgt mit der Übergabe der Ware an den Spediteur und Frachtführer – spätestens jedoch beim Verlassen des Werkes – auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch bei fob- oder frachtfreier Lieferung. Wird der Versand auf Veranlassung des Bestellers verzögert oder nicht ausgeführt, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Auf Wunsch des Bestellers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert. Von uns entrichtete Frachten sind nur als eine für den Besteller gemacht Frachtvorlage zu betrachten. Mehrfrachten für Eil- und Expressgut gehen zu Lasten des Bestellers, auch wenn wir im
Einzelfalle die Transportkosten übernommen haben. Versandweg und Beförderungsmittel sind, falls vom Besteller keine schriftlichen Frachtverfügungen gegeben werden, unsere Wahl – unter Ausschluss jeder Haftung, insbesondere für billigste Verfrachtung – überlassen.

5. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind zahlbar – unabhängig vom Eingang der Ware und unbeschadet des Rechtes der Mängelrüge – innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum innerhalb 14 Tage netto. Längere Zahlungsziele erfordern besonderer Vereinbarungen. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Bestellers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Bei Zielüberschreitung können – vorbehaltlich sonstiger Rechte – Verzugszinsen in Höhe der jeweils von den Banken für laufende Kredite berechneten Zinssätze und Spesen in Rechnung gestellt werden. Die Nichteinhaltung des Zahlungszieles hat die sofortige Fälligkeit aller Forderungen zur Folge; ferner sind wir in diesem Falle berechtigt, vor weiteren Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen, vom Vertrage zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware auf Kosten des Bestellers zurückzunehmen. Das gleiche gilt wenn uns nach dem Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers mindern. Eine Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche oder Mängelrügen ist ausgeschlossen.

6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung und insbesondere bis zur Einlösung aller in Zahlungen gegebenen Wechsel und Schecks bleibt die von uns gelieferte Ware unser Eigentum und kann im Falle des Zahlungsverzuges von uns, auf Kosten des Käufers, wieder zurückgenommen werden. Der Käufer ist bis zu diesem Zeitpunkt nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen; er darf sie nur im Rahmen seinem laufenden Geschäftsverkehr weiter verkaufen oder verarbeiten. Der Käufer ist verpflichtet, uns Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware unverzüglich mitzuteilen. Der Käufer erwirbt an der von uns gelieferten Ware, im Falle der Vereinbarung gemäß § 950 BGB kein Eigentum, da ein etwaiges Verarbeiten durch den Käufer in unserem Auftrag erfolgt. Die verarbeitete Ware dient zur Sicherung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware – gleich in welchen Zustande – so tritt er hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen die ihm aus Veräußerungen entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Unterbestellern bekannt zugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Unterbesteller erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen unsere Lieferungsforderung insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.

7. Abnahme und Mengentoleranz
Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung ist die Ware während der Vertragszeit in möglichst gleichmäßigen Monatsmengen abzunehmen. Bei nicht rechtzeitigem Abruf sind wir nach fruchtloser Nachfristsetzung berechtigt, die Einteilung nach eigenem Ermessen selbst vorzunehmen oder von dem noch unerledigten Teil des Vertrages zurückzutreten oder Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu erheben. Bei Auslieferungen sind Mehr- oder Minderlieferungen von 10 % der Bestellmenge zulässig.

8. Mängelrügen und Haftung
Mängelrügen sind innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware und vor ihrer Verarbeitung oder Benutzug, soweit diese über die Untersuchung und Erprobung hinausgehen, schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht festzustellen sind, müssen unverzüglich nach Möglichkeit der Entdeckung unter sofortiger Einstellung der Weiterverarbeitung oder Weiterbenutzung, jedoch spätestens zwölf Monate nach Erhalt der Ware, gemeldet werden. Für Mängel, die ihre Ursache im fehlerhaften Grundmaterial haben, das bei der Verarbeitung durch uns als fehlerhaft noch nicht erkannt werden kann, übernehmen wir keine Haftung. Wir können nach unserer Wahl Ersatz liefern oder den Mangel beseitigen. Mehrfache Nachbesserungen – in der Regel zwei – sind innerhalb einer angemessenen Frist zulässig.
Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung, die nicht gleichzeitig auf der Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht durch uns beruhen, sind sowohl gegen uns selbst als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder groß fahrlässig verursacht wurde. Schadenersatzansprüche nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (PrdHG) bleiben ebenso unberührt wie eine Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

9. Anwendbares Recht, Erfüllung und Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrage – auch für Scheck – und Wechselverbindlichkeiten – ist Ellwangen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist nach unserer Wahl, ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes, auch für Klagen aus Scheck und Wechsel, das Amtsgericht Aalen oder das Landgericht Stuttgart.

10. Gültigkeit und Bedingungen
Sollten Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so sollen hiermit die übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Verkäuferin dem Sinn und Zweck der Geschäftsbedingungen nach gewollt haben würde.

QUALITÄT IST NICHT DAS ZIEL UNSERER ARBEIT. ES IST UNSERE ARBEITSGRUNDLAGE.